Alevitisches Beerdigungskollektiv
Alevitische Vorsorge und Bestattungen
Die Familie absichern, eine Überführung organisieren oder eine Beerdigung durchführen
Zur Vorsorge für Sie und Ihre Familie bietet AABF Alevitische Bestattungen Ihnen das alevitische Beerdigungskollektiv an. Was ist das Beerdigungskollektiv? Eine finanzielle Absicherung zukünftiger Kosten für alevitische Bestattungen bzw. für eine Überführung ins Heimatland und die dortige Beisetzung.
Wer kann Mitglied werden und wer erhält Leistungen vom Kollektiv?
Die ausführlichen Voraussetzungen für das alevitische Beerdigungskollektiv befinden Sie in den AGB des Antrags, der Ihnen gerne zugesendet wird. Die wichtigsten Punkte werden Ihnen hier vorab aufgeführt, damit Sie sehen, dass so gut wie jeder, einfach und ohne hohe Kosten, eine Vorsorge für sich und auch die gesamte Familie treffen kann.
- Der Antragsteller und die mit in das Beerdigungskollektiv aufzunehmenden Familienangehörigen müssen einer Beerdigung nach alevitischem Ritus zustimmen.
- Alle abzusichernden Personen müssen in Deutschland gemeldet sein und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein späterer Verlust des ständigen Wohnsitzes in Deutschland führt zum Ausschluss aus der Mitgliedschaft, unabhängig davon, wie lange das Mitglied schon im Beerdigungskollektiv war.
- Der Antragsteller muss Mitglied der AABF sein oder durch den Vorsorgeantrag Mitglied des AABF Beerdigungskollektives werden.
- Der Antragsteller muss den Mitgliedsantrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Der Antrag muss dann von den Bevollmächtigten des AABF Beerdigungskollektivs abgezeichnet werden.
- Der Antragsteller muss die Kosten, den einmaligen Spendenbetrag und den Jahresbeitrag, entrichtet oder eine Einzugsermächtigung für diese erteilt haben.
- Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Eintritts nicht unheilbar krank oder pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI (Stand 24.04.2006) sein.
Die Mitgliedschaft im Beerdigungskollektiv beginnt 90 Tage nach Annahme des Antrages durch das AABF Beerdigungskollektiv.
Leistungen können folgenden Personen im Kollektiv, nach Bezahlung, gewährt werden:
- Antragsteller
- Ehegatte des Antragsstellers oder dessen eheähnlichem in einem Haushalt wohnenden Lebenspartner
- Kindern des Antragsstellers oder Ehegatten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der gleichen Wohnung leben
Andere Familienangehörige und Personen können mit einem separaten Mitgliedsantrag ihre Mitgliedschaft im Kollektiv erwerben oder nach Wegfall der Leistungsgrundlage weiterführen.
Für Personen, welche die Voraussetzungen des alevitischen Beerdigungskollektivs nicht erfüllen, kann Ihnen dennoch eine individuelle Vorsorge angeboten werden.
Die Leistungen des alevitischen Beerdigungskollektives
Die AABF Alevitische Bestattungsvorsorge bietet Ihnen folgendes Vorsorgepaket. Dieses Leistungspaket beginnt bereits ab einem Jahresbeitrag von 35€ und auch die anderen Beiträge sind günstig und werden einem Vergleich standhalten.
Die Leistungen beinhaltet eine komplette Sterbefallabwicklung, einen Zuschuss zum Begleiterflugticket, unabhängig von der Anzahl der Reisenden, eine weitergehende Überführung zum Bestimmungsort, einen schlichten Vollholzsarg / Überführungssarg.
Zusätzliche Leistungen und Einschränkungen des alevitischen Beerdigungskollektives
Die in den AGB des Antrags detailliert aufgeführten Leistungen werden durch das alevitische Beerdigungskollektiv übernommen bzw. durchgeführt, soweit sie die Maximalsumme der jeweiligen Positionen des gewählten Paketes nicht übersteigen.
Mitglieder, die im Ausland versterben, erhalten bei Vorlage einer internationalen Sterbeurkunde eine Kostenvergütung in Höhe von 1.000€ vom Beerdigungskollektiv, es sei denn, die Rückführung des Leichnams wird vom Beerdigungskollektiv über den Partner AABF Alevitische Bestattungen oder deren Unternehmensverbund organisiert. In diesen Fällen kommt das Beerdigungskollektiv bis zu 75% des Leistungswertes für die Kosten auf.
Die Mitglieder des Beerdigungskollektives können zusätzlich eine Vorsorgeregelung treffen, in welcher sie die persönlichen Wünsche und Einzelheiten besprechen und vertraglich festlegen können. Kostenpflichtige Sonderwünsche, die außerhalb des Vereinbarungsrahmens des alevitischen Beerdigungskollektives mit AABF Alevitische Bestattungen getroffen werden, müssen separat abgesichert werden.
Die Mitglieder sind im Falle des Ablebens eines Angehörigen verpflichtet, umgehend die kostenlose Telefonnummer 0800 / 78 80 800 anzurufen. Sie selbst dürfen kein anderes Bestattungsunternehmen beauftragen, da in solchen Fällen das Beerdigungskollektiv keinerlei Kosten übernimmt. Auch bei Selbstmord besteht kein Leistungsanspruch.
Kosten des Beerdigungskollektives
Ziel des Beerdigungskollektives ist die Ermöglichung der Bestattung oder Überführung nach alevitischen Gepflogenheiten durch einen günstigen Jahresbeitrag für den Einzelnen.
Gebührentabelle Jahr 2012
Einzelperson: | Einzelperson: | Einzelperson: | |||
im Alter zwischen 18-30 | 35,00€ | im Alter zwischen 31-60 | 50,00€ | im Alter zwischen 61-65 | 60,00€ |
im Alter zwischen 66-70 | 70,00€ | im Alter zwischen 71-75 | 80,00€ | im Alter zwischen 76-80 | 90,00€ |
Eheleute: | Eheleute: | Eheleute: | |||
im Alter zwischen 18-30 | 60,00€ | im Alter zwischen 31-50 | 70,00€ | im Alter zwischen 51-60 | 80,00€ |
Die genauen Angaben zu den Leistungen und zur Mitgliedschaft erhalten Sie auf der Homepage des Beerdigungskollektivs. Dort werden auch die ausführlichen Kontaktdaten aufgeführt. Also - wer Fragen hat oder mehr Informationen benötigt, wendet sich bitte direkt an das Beerdigungskollektiv.
Ihr deutschlandweiter Ansprechpartner ist Herr Dursun Karadağ.
Büroadresse: Stolberger Straße 317, 50933 Köln
Telefon Büro: | 0221 / 949 690 67 | — 949 856 20 |
Telefax Büro: | 0221 / 949 690 79 | — 949 856 10 |
Mobilnummer: | 0151 / 197 090 66 | — 0151 / 426 340 63 |